Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI

Die Lisa entlastet, begleitet, unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, pflegende Angehörige und nahestehende Pflegepersonen in Ihren Alltag. Leistungsinhalte sind :

Einzelbetreuung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI

Entlastung von Pflegenden nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI

Entlastung im Alltag § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI

Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI

Die Alltagsdienstleistungen in Form von unsere Alltagsbegleitung können Sie ab Pflegegrad 1 über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ über die-Lisa in Anspruch nehmen.

Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im Sinne der §45a SGB und §45b Abs.1 Nr.4 SGB XI anerkannt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Der Betrag ist nicht auszahlbar.