Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI
Die Lisa entlastet, begleitet, unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, pflegende Angehörige und nahestehende Pflegepersonen in Ihren Alltag. Leistungsinhalte sind :
Einzelbetreuung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI
- Stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt
- Freizeitgestaltungen
Entlastung von Pflegenden nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI
- Emotionale Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegealltags
- Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation des Pflegealltags
- Anregung der Pflegenden zur Selbstfürsorge
Entlastung im Alltag § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI
- Begleitung zum Wocheneinkauf
- Begleitung bei Fahrten zu Terminen
- Begleitung und ggf Botengänge zu Behörde, Apotheke, Post, etc.
- gemeinsammes Kochen mit den Pflegebedürftigen
- Hilfestellung bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
- Hilfe bei Behördenangelegenheiten/ alltägliche Korrespondenz
- Begleitung beim Gang zum Friedhof
- Impulsgeber und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, z.b. bei einem Kaffeetrinken mit dem Freundeskreis
Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI
- Unterhaltsreinigung
- Geschirr abwaschen
- Wäschepflege
- Fensterreinigung (nach Absprache)
- Blumenpflege innerhalb der Wohnung
- Kontrolle der Lebensmittellagerung (MHD/Motten)
- Verbesserung der Haushaltsstruktur
Die Alltagsdienstleistungen in Form von unsere Alltagsbegleitung können Sie ab Pflegegrad 1 über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ über die-Lisa in Anspruch nehmen.
Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im Sinne der §45a SGB und §45b Abs.1 Nr.4 SGB XI anerkannt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Der Betrag ist nicht auszahlbar.