Als anerkannter Anbieter rechnet die-Lisa die Angebote zur Entlastung mit der Pflegekasse ab. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Kostenloses Erstberatungsgespräch vereinbaren und dann steht eine wunderbare gemeinsame Zeit nichts mehr im Wege.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€.( insgesamt 1500€/Jahr)

Ja, wenn Sie privat Kunde bei Lisa Alltags- & Familiendienstleistungen sind könen Sie die Kosten auch von der Einkommssteuer absetzen. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000€ pro Jahr, davon sind 20% steuerabzugsfähig. Damit reduzieren Sie Ihre Steuerzahlungen bis zu 4.000€ pro Jahr.

Nein, es entstehen keine Kosten für das erste Beratungsgespräch. Der Service ist für alle Kunden einheitlich.

Unser Einzugsbereich für die Alltags- & Familiendienstleistungen umfasst 30km von dem Standort Krummer Weg 3, Hankensbüttel.

Sie haben die Möglichkeit unabhängig von Ihrem Pflegegrad unsere Dienstleistungen durch die Pflegeversicherung zu beziehen. Ansprüche auf Entlastungsleistungen können bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden. Sie können jederzeit bei Ihrer Pflegekasse Ihren Anspruch erfragen.

Um Ihren Anspruch zu prüfen, können Sie mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Pflegekasse in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie dabei gern.